Achtlos abgestellt E-Scooter sorgen auch in Rüsselsheim für Ärger von Anwohnern und insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern. In Rüsselsheim ist der Oberbürgermeister für die Sicherheit und Ordnung zuständig und ich habe das Thema notiert.
Die E-Scooter haben sich innerhalb kürzester Zeit zu einem großartigen Fortbewegungsmittel für Jugendliche und junge Erwachsene entwickelt. Wer Mofa fahren will, braucht einen Führerschein. Für den E-Scooter braucht es nur ein Mobiltelefon und eine Kreditkarte.
Trotz ihrer Beliebtheit haben E-Scooter jedoch auch viele Kritiker, die sie aufgrund von Sicherheitsbedenken und unangemessenem Verhalten einiger Fahrerinnen und Fahrer ablehnen. Anwohner beschweren sich über Roller, die achtlos auf die Bürgersteige geworfen und damit zu einer Stolperfalle werden.
Einige Beispiele die angegangen und geregelt werden müssen:
- Abstellflächen für E-Tretroller ausweisen
- Verleihfirmen durch eine Sondernutzungserlaubnis in die Pflicht
- Verbesserung der Ortungssystems, damit die Parkflächen punktgenau gefunden werden
- usw.
Der Deutsche Städtetag sieht Bund und Länder mehr gefordert. „Wir brauchen klare Spielregeln“, sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Deny. Dafür müssten alle Länder den Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Denn sonst bestehe für die Städte immer das Risiko, dass die Anbieter die Sondernutzung vor Gericht anfechten. Außerdem müsse der Bund die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“ anpassen.
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